Bundesverfassungsgericht entscheidet in Rechtssache „Egenberger“
Am 23. Oktober 2025 hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der Diakonie Deutschland in der Rechtssache „Egenberger“ veröffentlicht. Die Karlsruher Verfassungsrichter gaben der Beschwerde statt und bestätigten damit, dass Kirche und Diakonie in ihrer Einstellungspraxis in begründeten Fällen eine Kirchenmitgliedschaft ihrer Mitarbeitenden voraussetzen dürfen.
Die Pressemitteilung des Gerichts vom 23. Oktober 2025 lesen Sie hier.
Evangelische Kirche in Deutschland und Diakonie begrüßten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die gemeinsame Presseerklärung vom 23. Oktober lesen Sie hier.
Der Fall „Egenberger“
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25. Oktober 2018. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob für bestimmte Tätigkeiten in kirchlich-diakonischen Einrichtungen die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche verlangt werden darf und damit um die Anwendung des § 9 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der EuGH hatte in seiner Vorlageentscheidung vom 17. April 2018 Grundsätze entwickelt, die das Bundesarbeitsgericht (BAG) in unionsrechtskonformer Auslegung des § 9 AGG auf den konkreten Rechtsstreit umzusetzen hatte. Danach hängt es von der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung ab, ob die Religionszugehörigkeit eine notwendige Anforderung darstellen kann. Es müsse objektiv (und insbesondere auch gerichtlich) überprüfbar ein direkter Zusammenhang zwischen der vom Arbeitgeber aufgestellten beruflichen Anforderung und der fraglichen Tätigkeit bestehen.
Weiterführende Lesehinweise:
Rech, Die neue Mitarbeitsrichtlinie der EKD, ZMV 1/2024, S. 6 ff.
In ZMV 1/2026 wird über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berichtet.
Zu diesem Thema ein Interview mit Herrn Prof. Dr. Jacob Joussen
Arbeitsrechtler: Bundesverfassungsgericht bleibt kirchenfreundlich - katholisch.de