Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Anzeigen und Beilagen in der

ZMV - DIE MITARBEITERVERTRETUNG", Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeitervertretung in den Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche

 

KETTELER-Verlag GmbH
Niederlassung Waldmünchen
Schloßhof 1
93449 Waldmünchen
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Telefon: 09972 9414-51
Telefax: 09972 9414-55

1. Geltungsbereich
(1) Unsere AGB gelten, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber Unternehmern in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende, widersprechende oder ergänzende AGB werden, auch bei Kenntnis, nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (E-Mail / Brief) Auftragsbestätigung des Verlages zustande. Die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages.

3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist der Anzeigen- bzw. Beilagenauftrag an den Verlag gemäß den aktuellen ZMV-Mediadaten

4. Vertragsbedingungen
(1) Inhaltliche Voraussetzungen
Die Auftragsbestätigung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Anzeige bzw. Beilage rechtlich zulässig ist und dem inhaltlichen Profil der Zeitschrift entspricht. Andernfalls steht dem Verlag nach Kenntnisnahme der Anzeige bzw. Beilage ein Rücktrittsrecht zu. Eine Ablehnung der Anzeige bzw. Beilage wird dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt. Die Entscheidung des Verlages bedarf keiner weiteren Begründung. Eine eventuelle Kostenübernahme durch den Verlag ist ausgeschlossen. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige bzw. Beilage trägt allein der Auftraggeber.

(2) Termingerechte und korrekte Lieferung der Daten bzw. der Beilage gemäß den Vorgaben

Die Verantwortung für die termingerechte und korrekte Lieferung der Daten als E-Mail oder CD bzw. der Beilage trägt ausschließlich der Auftraggeber. Bei vom Auftraggeber zu vertretendem Nichterscheinen der Anzeige hat dieser die Anzeigenkosten zu tragen. Auch bei vom Auftraggeber zu vertretender Nichtauslieferung der Beilage hat dieser die Beilagenkosten zu tragen.

(3) Änderungen der Anzeige
Die Kosten für vom Auftraggeber zu vertretende Änderungen der Anzeige sind von ihm zu tragen.

(4) Mängel der veröffentlichten Anzeige bzw. der Auslieferung der Beilage
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Zahlungsminderung oder korrekte Ersatzanzeige in der nächsten Ausgabe, wenn die veröffentlichte Anzeige Mängel aufweist, die der Verlag zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Zahlungsminderung, wenn die Auslieferung der Beilage Mängel aufweist, die der Verlag zu vertreten hat.

(5) Probeabzüge der Anzeige
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Mit der Rücksendung an den Verlag bestätigt der Auftraggeber die vorliegende Fassung bzw. weist er auf notwendige Korrekturen hin. Bis zum Anzeigenschluss übernimmt der Verlag sie.

(6) Anzeigenbeleg bzw. Beilagennachweis
Der Verlag liefert nach Erscheinen der Zeitschrift dem Auftraggeber einen Anzeigenbeleg. Über die auftragsgemäße Auslieferung der Beilage erhält der Auftraggeber eine rechtsverbindliche Bestätigung.

(7) Rücksendung bzw. Aufbewahrung der Druckunterlagen
Die Rücksendung von Druckunterlagen erfolgt nicht. Sie werden bis zum Anzeigenschluss der folgenden ZMV-Ausgabe aufbewahrt.

5. Rücktritt vom Vertrag
Nach Anzeigenschluss bzw. Ablauf des Anlieferungsdatums für eine Beilage ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag nicht mehr möglich. Sofern der Auftraggeber bis zum Anzeigenschluss nicht die vorgeschriebene Druckvorlage geliefert hat, kann der Verlag vom Vertrag zurücktreten. Falls der Auftraggeber bis zum vorgegebenen Anlieferungsdatum die Beilage nicht geliefert hat, kann der Verlag vom Vertrag zurücktreten.

6. Zahlungsbedingungen
(1) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
(2) Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 v. H. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

7. Haftungsbeschränkung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verlages auf den nach Art und Weise vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(2) Ansprüche aus Produkthaftung sind von der vorstehenden Haftungsbeschränkung ausgenommen. Dies gilt auch bei dem Verlag zurechenbaren Lebens-, Körper- und Gesundheitsschäden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Waldmünchen, Gerichtsstand Cham/Oberpfalz.

9. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 06.02.2017

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