Das kirchliche Arbeitsrecht hat sich in den letzten dreißig Jahren zu einem eigenständigen Rechtsgebiet innerhalb des Arbeitsrechts entwickelt.
Die evangelische und katholische Kirche beschäftigen in ihren Einrichtungen etwa 1,3 Millionen Menschen.
Vor allem im Erziehungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich haben kirchliche Anstellungsträger einen bedeutenden Anteil am Arbeitsmarkt. Sie fordern in ihrer Sozialethik soziale und gerechte Arbeitsbedingungen.
Der erste Band der Eichstätter Schriften zum kirchlichen Arbeitsrecht dokumentiert die Vorträge der 18. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht, im März 2015.
Die Frage, inwieweit die evangelische und katholische Kirche dem Anspruch an soziale und gerechte Arbeitsbedingungen gerecht werden, wurde an ausgewählten Fragestellungen untersucht.
Die Beiträge zeigen, wo Ansprüche an soziale und gerechte Arbeitsbedingungen erfüllt werden, sie machen auch deutlich, wo dringend Änderungsbedarf besteht, nicht nur im Bereich der Kirchen, sondern im Bereich der sozialen Dienste und des staatlichen Arbeitsrechts.
In der Folge werden in der Reihe „Eichstätter Schriften zum kirchlichen Arbeitsrecht“ wichtige aktuelle Themen diskutiert.