Ergänzungsband AVR 2027 (2026):Die in 2011/2012 eingeführten Anlagen finden sich inhaltsgleich in den AVR 2027 wieder, allerdings unter anderen Überschriften und teilweise in eigenen Anhängen. „Eingruppierung in Einrichtungen der Caritas“ aus dem Jahr 2024 erfasst die Anlagen 31-33 und nun soll der Blick auf die Änderungen zum 1.1.2027 und damit auf die Neusortierung der Anlage 2 gerichtet werden.
Dieser Ergänzungsband beschäftigt sich mit der Neuordnung der Berufsgruppen der Anlage 2 (AVR gültig bis zum 31.12.2026) sowie der Strukturierung von neuen Merkmalen wie z. B. der IT-Mitarbeitenden. Zur Sprache kommen auch die Eingruppierungs- Bereiche bzw. -kategorien, die zukünftig nicht mehr geregelt sind, z. B. die Anzahl der Betten/Plätze bei Leitungspositionen.
Auch hierfür liefert dieser Ergänzungsband konkrete Empfehlungen.
Beide Handbücher sind Ratgeber und langjährige Begleiter weit über die Anfangsphase der Überleitung hinaus. Die tägliche Arbeit rund um die Eingruppierungsvorgänge steht im Mittelpunkt. „Eingruppierung in Einrichtungen der Caritas“ mit Ergänzungsband – der praxisorientierte Leitfaden zur rechtssicheren Eingruppierung nach den AVR Caritas.
Handbuch „Eingruppierung in Einrichtungen der Caritas“ (2024)Dieser Eingruppierungsleitfaden für die tägliche Praxis im Geltungsbereich der AVR Caritas stellt die
Unterschiede der Anlagen sowie deren Geltungsbereiche dar.
Die rechtssichere Zuordnung ist dabei das klare Nutzenversprechen für die Leserinnen und Leser.
Die kollektiven
Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung bei der Eingruppierung sind ebenso erläutert wie der Individualrechtsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Autorin legt den Fokus auf die Eingruppierungsregelungen für Mitarbeitende im Allgemeinen Dienst (Anlage 2 AVR), im Pflegebereich (Anlagen 31 und 32 AVR) und im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 33 AVR).
Zwei Systeme der EingruppierungBerücksichtigt werden die beiden anwendbaren Eingruppierungssysteme:
- das dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) nachempfundene „alte“ System in Anlage 2 sowie in den Anlagen 2d und 2e und
- die „neuen“ Anlagen 30 bis 33 durch Reform in den Jahren 2011/2012 (Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD in der kommunalen Fassung).
Tätigkeitsmerkmale als Maßstab der EingruppierungDas Kriterium für die Zuordnung ist die auszuübende Tätigkeit. Auf Grundlage entsprechender staatlicher und kirchlicher Rechtsprechung zu verschiedenen Merkmalen der Eingruppierung werden die Tätigkeitsmerkmale der Eingruppierung definiert, Handlungsspielräume aufgezeigt und die Anwendung praxisorientiert dargestellt. Mit Hinweisen, Grafiken und konkreten Beispielen.
Überblick - aus den Inhalten:• Allgemeine Grundsätze und Grundlagen der Eingruppierung (Anlage 1 AVR)
• Eingruppierung für den allgemeinen Dienst (Anlagen 2 ff. AVR)
• Eingruppierung für die Pflege (Anlagen 31 und 32 AVR)
• Eingruppierung für den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 33 AVR)
• Mitbestimmung der MAV und Rechtsschutz
Leseproben:VorwortInhaltsverzeichnisDie Grundlagen der Eingruppierung nach AVREingruppierung für den allgemeinen DienstEingruppierung für den Pflegedienst (Anlagen 31 und 32)Eingruppierung für den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 33)Mitbestimmung der MAV und RechtsschutzverfahrenSimone Küsterist selbstständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Seit mehr als 20 Jahren berät und vertritt sie mit eigener Kanzlei in Hanau deutschlandweit insbesondere Non Profit-Organisationen (Verbände, Kliniken und sonstige soziale Einrichtungen) in allen Sparten des öffentlichen und kirchlichen Dienstes. Das Thema der Eingruppierung bildet dabei sowohl den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Praxis als auch ihrer Trainer- und Referententätigkeit.
Schon zu Beginn ihrer Berufslaufbahn war Simone Küster als Fachautorin für arbeitsrechtliche Themen tätig. Sie schreibt seit 2017 für das Kompendium
„Die AVR von A bis Z“ des KETTELER-Verlags zu diversen Themen des kirchlichen Tarif- und Arbeitsrechts.
Druck:
Spintler Druck und Verlag GmbH
Hochstraße 21, 92637 Weiden
service@spintler.com