Oxenknecht-Witzsch (Hg)
Eichstätter Schriften zum kirchlichen Arbeitsrecht 2019
"Kirchliches Arbeitsrecht in sicheren Bahnen?"
Der fünfte Band der Eichstätter Schriften zum kirchlichen Arbeitsrecht dokumentiert die Vorträge der 22. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht, die am 11. und 12. März 2019 in Eichstätt zum Thema „Kirchliches Arbeitsrecht in sicheren Bahnen?“ stattgefunden hat.
Der Grundstein des kirchlichen Arbeitsrechts wurde vor 100 Jahren mit der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 gelegt. Die Art. 136 bis 139 und 141 WRV, die das Staatskirchenrecht regelten, wurden dann am 23. Mai 1949 in Art. 140 Grundgesetz vollinhaltlich übernommen.
Vor allem das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in Art. 137 Abs. 3 WRV bildet bis heute die verfassungsrechtliche Grundlage für den Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht.
Aus diesem Anlass und auf dem Hintergrund der beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2018 mit den Folgeurteilen des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich der Auferlegung von Loyalitätsobliegenheiten untersuchten die Beiträge aus unterschiedlicher Perspektive, wie kirchliches Arbeitsrecht die Arbeitsbedingungen von über 1,3 Millionen Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen auch in Zukunft sichern kann:
– 100 Jahre Art. 137 Abs. 3 WRV – Welche Tragweite hat das kirchliche Arbeitsrecht noch?
– Loyalitätserwartungen für den Dienst in der Kirche
– Dritter Weg zwischen Markt und Daseinsvorsorge
– Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht
– Neue Entwicklungen des Mitarbeitervertretungsrechts
– Sicherung der Arbeitsbedingungen in der Pflege
– Auswirkungen der Digitalisierung in der Pflege
– Sicherung des Datenschutzes
– Sicherung der kirchlichen Altersversorgung
Bestell-Nr. ES005
ISBN/Art.Nr. 978-3-944427-36-2
erschienen 01.12.2019
Maße 24 x 16 cm
Umfang 159 Seiten
Gewicht 350 g
Preis 19,50
Lieferstatus   Lieferbar
Die gesellschaftlichen Herausforderungen politischer Instabilität, wachsender sozialer Ungleichheit, verbunden mit einem bedrohlichen Digitalisierungsdruck erfassen auch kirchliche Einrichtungen.

Wie kann kirchliches Arbeitsrecht die Dienste der Kirchen und der über 1,3 Millionen Beschäftigten sichern?

Diese Fragen standen im Mittelpunkt der 22. Fachtagung zum Kirchlichen Arbeitsrecht im März 2019. In diesem Band werden die Beiträge dazu dokumentiert.